1. Allgemeines
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch künftige Geschäftsbeziehungen zwischen der H. FRÖHLICH AG Industrietechnik (nachfolgend "HFAG") und dem Besteller (nachfolgend "Kunde").
1.2 Überall, wo „Schriftlichkeit“ verlangt wird, genügt auch eine E-Mail-Mitteilung mit eindeutiger Identifizierung.
1.3 Sie gelten unabhängig davon, um welche Vertragsart es sich beim einzelnen Vertragsverhältnis handelt. Dies gilt insbesondere auch für die Bestimmungen der Gewährleistung und der Verzugsfolgen.
1.4 Bei Abweichungen zwischen diesen AGB und den besonderen Bestimmungen im einzelnen Vertrag gehen die besonderen Bestimmungen vor.
1.5 Irrtümer, wie Druck-, Schreib- und Rechenfehler bei Angebot, Auftragsbestätigung und Rechnung, berechtigen uns jederzeit zur Korrektur.
1.6 Verweise des Kunden auf seine eigenen AGB sind grundsätzlich unbeachtlich. Allgemeine Bedingungen des Kunden und sonstige Unterlagen, Ergänzungen oder Abweichungen von den vorliegenden AGB werden nur Vertragsbestandteil, soweit HFAG diesen in der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Angebote und Auftragserteilung
2.1 Angebote werden freibleibend und vorbehältlich Zwischenverkauf bzw. Verfügbarkeit abgegeben. Preise in individuellen Angeboten gelten für 30 Tage ab Angebotsabgabe. Preise in Preislisten, Katalogen oder elektronischen Medien sind unverbindlich.
2.2 Alle Masse, Abbildungen und übrige Angaben in unseren Katalogen und Verkaufsunterlagen sind unverbindlich und können jederzeit, ohne vorherige Mitteilung, geändert werden und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2.3 Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Für Spezialanfertigungen ist die Lieferung einer Mehr- bzw. Mindermenge von bis zu 10% des erteilten Auftragsumfanges zulässig. Verrechnet wird gemäss der effektiv gelieferten Menge.
2.4 Änderung oder Annullation von Bestellungen für Spezialanfertigungen durch den Kunden sind nach Auftragsbestätigung ausgeschlossen.
2.5 Alle Preise verstehen sich ab Lager Wallisellen und exkl. MWST, Verpackung, Fracht und Porto.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, gilt für Lieferungen Fälligkeit der Zahlung nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Skontoabzug oder anderweitigen Abzügen.
3.2 Sonderanfertigungen werden gegen 1/3 Anzahlung in Arbeit genommen; 1/3 der Kaufsumme wird vor Ablieferung fällig und der Restbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Skontoabzug oder anderweitigen Abzügen.
3.3 Bei Überschreitung des Zahlungstermins oder bei Übernahmeverzug ist HFAG berechtigt, Verzugszinsen von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der schweizerischen Nationalbank zu berechnen. Der Zahlungsverzug tritt bei Überschreiten des Zahlungszieles ohne weitere Mahnung ein. HFAG ist in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen – unabhängig von der Fälligkeit – zurückzuhalten.
3.4 Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung gegen den Kunden angerechnet.
3.5 Die Mitarbeiter oder Agenten der HFAG sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.
4. Lieferzeit
4.1 Lieferzeiten werden von HFAG nach bestem Ermessen angegeben und beginnen nach Annahme aller Ausführungseinzelheiten. Sie verstehen sich annähernd. Bei grösseren Verzögerungen wird der Kunde entsprechend informiert.
4.2 Mit rechtzeitiger Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versands gelten die Lieferzeiten als eingehalten.
4.3 Überschreitungen berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Anspruch des Kunden auf Entschädigung bei Lieferzeitüberschreitungen besteht nur bei grobem Verschulden von HFAG und ist auf den Wert der Lieferung beschränkt.
4.4 HFAG behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Leistung von Schadenersatz ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferzeit zu verlängern, falls Ereignisse auftreten, welche die Lieferung verhindern oder verzögern und für die wir nicht einzutreten haben. Als solche Ereignisse gelten namentlich höhere Gewalt, Stilllegung, Streik, Maschinenschaden Feuer oder andere Störungen entweder bei uns oder bei unseren Unterlieferanten, ferner verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikaten.
4.5 Rückgabe bestellungsgemäss gelieferter Ware ist nicht möglich
5. Nutzen und Gefahren
Nutzen und Gefahren gehen mit der Absendung am Werk auf den Kunden über. Dies gilt auch wenn der Preis frei Bestimmungsort gilt. Auf dem Transport abhanden gekommene oder beschädigte Waren werden von uns nur auf Grund einer neuen Bestellung gegen Berechnung der jeweils gültigen Preise ersetzt. Die Transportversicherung ist Sache des Kunden. Abweichungen vom Lieferschein oder von der Rechnung sind unverzüglich, jedoch spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich anzuzeigen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Preises das Eigentum vor. Rechtliche Massnahmen zur Eintragung und Durchsetzung des Eigentumsvorbehaltes gehen zu Lasten des Kunden.
6.2 Ist der Kunde mit der Preiszahlung in Verzug, kann die Rückgabe der Ware verlangt werden. Schadenersatzansprüche der HFAG bleiben vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, bei erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Eigentums der HFAG mitzuwirken.
7. Rücknahme
Änderung oder Annullation von Bestellungen für Spezialanfertigungen sind nach Auftragsbestätigung ausgeschlossen. Eine Auszahlung bei Beendigung der Geschäftsbeziehung findet nicht statt.
8. Gewährleistung, Garantie, Beanstandung, Haftung
8.1 HFAG gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte keinen Mangel aufweisen. Als Mangel eines Produktes gilt jede Abweichung von den in den Spezifikationen oder – falls vorhanden – in der Auftragsbestätigung verzeichneten Produktedaten.
8.2 HFAG übernimmt keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Tauglichkeit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck oder für einen bestimmten Verarbeitungserfolg. Technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich.
8.3 Bei Mangelhaftigkeit des gelieferten Produktes haben wir das Recht, entweder das mangelhafte Produkt zurückzunehmen und durch ein mangelfreies zu ersetzen, oder den Mangel zu beheben.
8.4 Ohne ausdrückliche Zustimmung der HFAG dürfen keine Nacharbeiten oder Änderungen an mangelhaften Produkten vorgenommen werden.
8.5 Unverzüglich nach Erhalt und vor dem Gebrauch oder der Weiterverarbeitung hat der Kunde das gelieferte Produkt zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu rügen. Die Rügefrist verwirkt nach Ablauf des achten Arbeitstages nach dem Eingang des Produktes beim Besteller.
8.6 HFAG gewährt dem Kunden eine Garantie von einem Jahr ab Rechnungsdatum. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich der Lieferant, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile, die nachweisbar infolge Material- und Bearbeitungsfehlern mangelhaft sind, nach Wahl der HFAG auszubessern oder zu ersetzen.
8.7 Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter, nicht vom Lieferanten ausgeführter Bau- und Montagearbeiten sowie infolge anderer Gründe, die der Lieferant nicht zu vertreten hat. Die Auflösung des Vertrages durch den Kunden wird wegbedungen.
8.8 In allen Fällen von Garantie oder Gewährleistung oder anderen Haftungsgründen beschränkt sich die Haftung der HFAG auf den Fakturawert des Produktes. Insbesondere wird jegliche Haftung für mittelbare oder indirekte Schäden, für entgangenen Gewinn beim Kunden oder bei Drittpersonen sowie für weitere Folgeschäden durch uns wegbedungen.
9. Muster, Werkzeuge und Formen
Muster werden gegen Berechnung geliefert. Werkzeuge, Formen sowie Modelle, die zur Ausführung eines Auftrages angefertigt werden, bleiben das Eigentum der HFAG, auch wenn Anteilkosten berechnet wurden.
10. Veränderung der Vermögensverhältnisse beim Kunden
HFAG ist entschädigungslos zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn nach Vertragsabschluss über die Vermögensverhältnisse des Kunden eine ungünstige Auskunft erteilt wird und der Kunde nicht innert 10 Tagen Sicherstellung leistet. Desgleichen darf HFAG ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, wenn sich HFAG hierzu durch Ereignisse höherer Gewalt, wozu auch Streiks, Aussperrungen, wesentliche Betriebsstörungen (z.B. Elementarschäden am Werk) oder dergleichen bei uns oder unseren Lieferanten gehören, veranlasst sehen.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Firmensitz von HFAG. Diese ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts über den internationalen Warenkauf (CISG) anwendbar.
12. Teilweise Unwirksamkeit
Sollten diese Einkaufsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen dennoch wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Wallisellen (Schweiz), Juni 2017